Heimora

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Heimora und den Auftraggebenden für Informations-, Koordinations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Inkrafttreten: 1. Mai 2025 Letzte Aktualisierung: 10. Juni 2025

Hinweis: Heimora erbringt ausschliesslich Informations-, Koordinations- und Kommunikationsleistungen im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen in der Schweiz. Die Leistungen ersetzen keine rechtliche, finanzielle oder steuerliche Beratung durch zugelassene Fachpersonen. Mit der Beauftragung von Heimora bestätigen Sie, dass Sie diese Abgrenzung verstanden haben.

1. Definitionen

In diesen AGB gelten folgende Begriffe:

«Heimora»
Heimora, Marktplatz 15, 9000 St. Gallen, Schweiz — Anbieterin der nachstehend beschriebenen Dienstleistungen.
«Auftraggeber/in»
Natürliche oder juristische Person, die eine Leistung von Heimora in Anspruch nimmt.
«Leistungen»
Informationspakete, Koordinationsdienstleistungen und Kommunikationsbegleitung gemäss aktuellem Leistungsangebot.
«Vertrag»
Die zwischen Heimora und dem/der Auftraggeber/in vereinbarte Auftragsbeziehung, geregelt durch diese AGB und eine individuelle Auftragsbestätigung.
«Inhalte»
Dokumente, Berichte, Zusammenfassungen, Zeitpläne und weitere von Heimora erstellte Unterlagen.

2. Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese AGB gelten für alle Leistungen, die Heimora erbringt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der/die Auftraggeber/in eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Heimora erhält und diese nicht innerhalb von 48 Stunden schriftlich ablehnt. Die Nutzung der Webseite und die Anforderung von Informationsmaterial begründen für sich genommen noch keinen Vertrag.

Zum Abschluss eines Vertrags müssen Auftraggebende mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Handeln Sie im Namen einer juristischen Person, bestätigen Sie, dazu bevollmächtigt zu sein.

Abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber/in gelten nur, wenn Heimora diese schriftlich anerkannt hat.

3. Leistungsbeschreibung

Heimora erbringt folgende Dienstleistungsarten:

Relocation Informationspaket — CHF 150

Zusammenstellung von Gebiets- und Standortinformationen, Orientierungsunterlagen und Ressourcenverzeichnissen für Personen und Familien, die in eine neue Region ziehen. Die Unterlagen werden auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen und strukturierter Recherchearbeit erstellt. Kein Ersatz für amtliche Beratung.

Transaktions-Zeitplankoordination — CHF 480

Operative Unterstützung bei der Strukturierung und Verfolgung von Meilensteinen einer Immobilientransaktion. Heimora übernimmt die Rolle eines Koordinationspunkts für den Informationsfluss zwischen den Parteien. Keine Vermittlung, keine Rechtsvertretung, keine Beratung im regulierten Sinne.

Mehrsprachige Kommunikationsbegleitung — CHF 850

Unterstützung des sprachlichen Austauschs zwischen deutsch-, französisch-, italienisch- und englischsprachigen Beteiligten. Erstellt werden strukturierte Zusammenfassungen und Nachbereitungsnotizen. Die Leistung ist nicht-beratend und ersetzt keine zertifizierte Übersetzung für rechtlich relevante Dokumente.

Heimora schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht einen bestimmten Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis einer Transaktion.

4. Pflichten der Auftraggebenden

Auftraggebende verpflichten sich:

  • Heimora vollständige und zutreffende Informationen für die Erbringung der Leistung zur Verfügung zu stellen
  • die von Heimora erstellten Inhalte ausschliesslich für den vereinbarten Zweck zu verwenden
  • keine rechtswidrigen, betrügerischen oder irreführenden Zwecke zu verfolgen
  • die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu bezahlen
  • Heimora bei der Koordinationsarbeit durch zeitnahe Rückmeldungen zu unterstützen

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive allfälliger Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen. Die jeweils gültigen Preise werden in der Auftragsbestätigung festgehalten.

Die Rechnung wird bei Auftragserteilung ausgestellt und ist zahlbar innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Koordinationsprojekten kann eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung vereinbart werden.

Bei verspäteter Zahlung behält sich Heimora vor, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zu unterbrechen sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. zu berechnen.

Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung auf ein Schweizer Konto. Weitere Zahlungsoptionen nach individueller Vereinbarung.

Stornierung und Rückerstattung

  • Bis 48 Stunden nach Auftragserteilung: volle Rückerstattung, sofern noch keine Leistung begonnen wurde
  • Nach Leistungsbeginn: anteilige Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungsanteile
  • Bereits erbrachte Koordinations- und Kommunikationsleistungen werden vollständig in Rechnung gestellt

6. Geistiges Eigentum

Alle von Heimora erstellten Inhalte — Informationspakete, Zeitplanvorlagen, Koordinationsunterlagen und Kommunikationszusammenfassungen — sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von Heimora, bis die vollständige Vergütung eingegangen ist.

Nach vollständiger Zahlung räumt Heimora dem/der Auftraggeber/in ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Auftrag festgelegten Verwendungszweck ein. Eine Weiterveräusserung, Lizenzierung oder öffentliche Verbreitung der Inhalte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Heimora nicht gestattet.

Die Bezeichnung «Heimora» sowie zugehörige Logos sind geschützte Kennzeichen. Eine Verwendung ohne Genehmigung ist untersagt.

7. Haftungsbeschränkung

Heimora erbringt Informations- und Koordinationsleistungen mit der gebotenen Sorgfalt. Die Leistungen begründen jedoch weder eine Rechts-, Finanz- noch eine Anlageberatung und stellen keine regulierte Tätigkeit dar.

Heimora übernimmt keine Haftung für:

  • den Erfolg oder das Ergebnis einer Immobilientransaktion
  • Entscheidungen, die Auftraggebende auf Basis der Informationsunterlagen oder Koordinationsleistungen treffen
  • Änderungen von kantonalen oder eidgenössischen Vorschriften nach Übergabe der Unterlagen
  • Verzögerungen, die auf unvollständigen Angaben der Auftraggebenden beruhen
  • mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn

Die Haftung von Heimora ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die für den jeweiligen Auftrag bezahlte Vergütung beschränkt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

8. Kündigung und Rücktritt

Beide Parteien können einen laufenden Auftrag mit einer Frist von 7 Werktagen schriftlich kündigen.

Heimora ist berechtigt, einen Auftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn:

  • der/die Auftraggeber/in falsche Angaben gemacht hat
  • eine fällige Zahlung trotz Mahnung aussteht
  • die Zusammenarbeit den ethischen oder gesetzlichen Grundsätzen von Heimora widerspricht

Im Fall der Kündigung werden erbrachte Leistungsanteile anteilig in Rechnung gestellt. Bereits ausgestellte Inhalte verbleiben beim/bei der Auftraggeber/in im Rahmen des bis zur Kündigung erworbenen Nutzungsrechts.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für Zwecke dieser Zusammenarbeit zu verwenden.

Als vertraulich gelten insbesondere: Transaktionsdetails, personenbezogene Daten Dritter, die dem/der Auftraggeber/in mitgeteilt werden, sowie interne Arbeitsunterlagen von Heimora.

Diese Verpflichtung gilt über das Ende des Auftragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 3 Jahren.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Heimora und dem/der Auftraggeber/in unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Bei Streitigkeiten wird zunächst eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Beide Parteien verpflichten sich, innerhalb von 30 Tagen ein Schlichtungsgespräch zu führen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird St. Gallen vereinbart. Vorbehalten bleibt der zwingende Gerichtsstand gemäss Schweizer Recht für Konsumentinnen und Konsumenten.

11. Änderungen der AGB

Heimora ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Webseite zugänglich. Bei laufenden Verträgen gelten die AGB, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung in Kraft waren.

Über wesentliche Änderungen werden Auftraggebende, die sich in einem laufenden Auftragsverhältnis befinden, per E-Mail informiert.